Italien führt Helmpflicht für Radfahrer ein

29.04.2010 in der Kategorie: Italien Gesetze

Bei Italien Jugendreisen wird der Sicherheit nun auch per Gesetz ein immer höherer Stellenwert eingeräumt. Nach der Helmpflicht für Kinder und Jugendliche auf den alpinen Pisten in Italien und weiten Teilen der übrigen Alpen plant die Regierung in Rom nun ein ähnliches Gesetz zur Verbesserung der Sicherheit auf den Straßen. Demnach soll es in Italien künftig eine generelle Helmpflicht für alle Radfahrer geben, die im Gegensatz zu den Skigebieten in den Alpen nicht nur für Kinder und Jugendliche gilt. Bei der Helmpflicht alleine soll es in Italien nach dem Willen der Regierung allerdings nicht bleiben. In einem weiteren Schritt sieht das entsprechende Gesetz auch das verpflichtende Tragen einer Warnweste nach Einbruch der Dämmerung vor, damit Radfahrer von motorisierten Verkehrsteilnehmern auf der Straße besser und schneller wahrgenommen werden können. Italien hat speziell in den Alpen und entlang der Küsten, aber auch im Landesinneren, einige reizvolle Routen für Radfahrer zu bieten, weshalb das neue Gesetz durchaus auch für Italien Jugendreisen von Bedeutung ist. Wer sich beim Radfahren in Italien, egal ob beim Aktivurlaub oder einheimische Pedaleure, nicht an die Vorschriften des neuen Gesetzes hält, sprich ohne Helm oder abends ohne Warnweste erwischt wird, soll mit einem Bußgeld in Höhe von 22 - 88 Euro zur Kasse gebeten werden können.

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